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Rezept – Formulare


Rezept und Formularbestellung

 

Bitte denken Sie dran vor jeder Ausstellung eines Formular ist es erforderlich, dass Ihre Versichertenkarte eingelesen ist. Nur so ist uns eine Buchung möglich. Jedoch können wir zu Beginn eines Quartals bereits Ihre Rezepte, Überweisungen und sonstige Formulare vorbereiten. Haben Sie bitte Verständnis, dass in Stoßzeiten, Montag, Quartalsanfang, unmittelbar nach Praxisöffnung, während der Blutentnahmen usw. unser Personal gebunden ist und eine sofortige Ausstellung Ihres Wunschformulars nur in dringlichen Fällen sofort bedient werden kann.

Wir empfehlen deshalb Bestellung von Wiederholungsrezepten und Überweisungen und ähnlichem per  Medflex  oder Telefon. (Nutzen Sie wo immer möglich nicht das Telefon zur Bestellung). Dies verkürzt Ihre Wartezeit und erspart Ihnen Laufwege. Auch sollten Sie die am häufigsten frequentierte Zeit zwischen 08 Uhr und 10 Uhr vermeiden, da unser Personal hier am meisten, vor allem durch Blutentnahmen, sowie häusliche Besuche durch Personal beansprucht wird.

 

Das E – Rezept (elektronische Rezept)

Ab 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept – kurz E – Rezept verpflichtend! Eigentlich soll es ganz einfach sein!? Bisher gilt dies nur für Kassenrezepte.

  1.  Wir benötigen auf jeden Fall vor der ersten Ausstellung eines E – Rezeptes einmalig im Quartal Ihre Versichertenkarte
  2. Jedes weitere Rezept wird dann automatisch von unserer Software auf einen zentralen Computer gespeichert. (Nicht auf der Karte gespeichert)
  3. die Daten werden in der Apotheke heruntergeladen und Sie erhalten Ihre Medikamente. Dabei werden die Daten auf dem Server wieder gelöscht. Hierbei ist zum elektronischen Abholen der Daten entweder Ihre Versichertenkarte oder eine von der Krankenkasse ausgestellte APP auf Ihrem Smartphone erforderlich.
  4. daran denken das Rezept innerhalb von max 28 Tagen abholen, sonst wird es automatisch gelöscht.
  5. Papierrezepte werden nur noch im Ausnahmefall – Ausfall Elektronik ausgestellt! (Pflegeverordnungen werden bis auf Weiteres weiterhin auf rotem Kassenrezept ausgegeben)

 

 

 

 

 

 

Sollten Sie ein Dauerrezept über längere Zeit ohne ärztliche Kontakte erhalten haben, werden wir Sie auch aus Gründen unserer Fürsorgepflicht ansprechen, dies bei einem ärztlichen Kontakt überprüfen zu lassen.

Vormittags bestellte Rezept sollten am besten nachmittags abgeholt werden.

Unter Beachtung dieser Empfehlungen wird alles reibungslos, schnell und zu Ihrer Zufriedenheit ablaufen.